Entsprechend Artikel 4 hat die Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a) eine Beschreibung des geplanten Projekts und seines Zwecks;
b) gegebenenfalls eine Beschreibung vertretbarer Alternativen (beispielsweise für den Standort oder in technologischer Hinsicht) zu dem geplanten Projekt, einschließlich der Unterlassung;
c) eine Beschreibung der Umwelt, die durch das geplante Projekt und seine Alternativen voraussichtlich erheblich beeinträchtigt wird;
d) eine Beschreibung der möglichen Umweltauswirkungen das geplanten Projekts und seiner Alternativen sowie eine Abschätzung ihres Ausmaßes;
e) eine Beschreibung der Maßnahmen zur Verminderung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf ein Minimum;
f) die ausdrückliche Angabe der Prognosemethoden und der zugrundeliegenden Annahmen sowie der verwendeten einschlägigen Umweltdaten;
g) Angabe von Wissenslücken und Unsicherheiten, die bei der Zusammenstellung der geforderten Angaben festgestellt wurden;
h) gegebenenfalls eine Übersicht über die Überwachungs- und Managementprogramme sowie etwaige Pläne für eine Nachkontrolle und
i) eine nichttechnische Zusammenfassung, gegebenenfalls mit Anschauungsmaterial (Karten, Diagramme usw.).
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