(1) Die Vertragsparteien würdigen die Bedeutung des Aufbaus von Kapazitäten – das heißt Schaffung von Institutionen, Ausbildung und Erschließung in Betracht kommender örtlicher und nationaler Kapazitäten – bei den Bemühungen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Milderung von Dürrefolgen. Den Aufbau von Kapazitäten fördern sie gegebenenfalls
a) durch die volle Beteiligung der Ortsbevölkerung auf allen Ebenen, insbesondere auf örtlicher Ebene, vor allem der Frauen und der Jugend, in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen und örtlichen Organisationen;
b) durch die Stärkung der Ausbildungs- und Forschungskapazitäten auf nationaler Ebene auf dem Gebiet der Wüstenbildung und Dürre;
c) durch die Einrichtung und/oder Verstärkung von Unterstützungs- und Beratungsdiensten zur wirksameren Verbreitung einschlägiger Technologien, Methoden und technischer Verfahren sowie durch die Ausbildung von Beratern vor Ort und von Mitgliedern ländlicher Organisationen auf dem Gebiet beteiligungsorientierter Vorgehensweisen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen;
d) durch die Förderung der Nutzung und Verbreitung von Kenntnissen, Know-how und Verfahrensweisen der örtlichen Bevölkerung im Rahmen von Programmen der technischen Zusammenarbeit, soweit dies möglich ist;
e) erforderlichenfalls durch die Anpassung einschlägiger umweltverträglicher Technologien und traditioneller Methoden des Landbaus und der Weidetierhaltung an moderne sozioökonomische Bedingungen;
f) durch die Bereitstellung geeigneter Ausbildungsmöglichkeiten und Technologien bei der Nutzung alternativen Energiequellen, insbesondere erneuerbarer Energieträger, um vor allem die Abhängigkeit von Holz als Brennstoff zu verringern;
g) durch in gegenseitigem Einvernehmen bestimmte Zusammenarbeit zur Stärkung der Fähigkeit von Vertragsparteien, die betroffene Entwicklungsländer sind, Programme im Bereich der Sammlung, der Auswertung und des Austausches von Informationen nach Artikel 16 zu entwickeln und durchzufahren;
h) durch innovative Wege zur Förderung alternativer Möglichkeiten der Existenzsicherung, einschließlich der Ausbildung in neuen Fertigkeiten;
i) durch die Ausbildung von Entscheidungsträgern, Führungskräften und Personal, die für die Sammlung und Auswertung von Daten, für die Verbreitung und Nutzung von Frühwarninformationen über Dürrebedingungen und für die Nahrungsmittelerzeugung verantwortlich sind;
j) durch die Steigerung der Wirksamkeit bestehender nationaler Institutionen und rechtlicher Rahmenstrukturen sowie erforderlichenfalls durch die Schaffung neuer Einrichtungen bei gleichzeitiger Stärkung der strategischen Planung und Verwaltung;
k) durch Besucheraustauschprogramme mit dem Ziel, den Aufbau von Kapazitäten in Vertragsparteien, die betroffene Länder sind, mittels eines langfristigen interaktiven Lern- und Studienprozesses zu verstärken.
(2) Vertragsparteien, die betroffene Entwicklungsländer sind, nehmen – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Vertragsparteien sowie zuständigen zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen – eine fachübergreifende Überprüfung der auf örtlicher und nationaler Ebene vorhandenen Kapazitäten und Einrichtungen sowie der Möglichkeiten zu ihrer Stärkung vor.
(3) Die Vertragsparteien arbeiten miteinander und über zuständige zwischenstaatliche Organisationen sowie mit nichtstaatlichen Organisationen zusammen, um Programme zur Förderung des öffentlichen Bewußtseins und Bildungsprogramme in Vertragsparteien, die betroffene Länder sind, sowie gegebenenfalls in solchen, die nicht betroffene Länder sind, einzuleiten und zu unterstützen mit dem Ziel, das Verständnis für die Ursachen und Wirkungen von Wüstenbildung und Dürre sowie für die Bedeutung der Verwirklichung des Zieles dieses Übereinkommens zu fördern. Zu diesem Zweck werden sie wie folgt tätig:
a) sie veranstalten Kampagnen zur Förderung des Bewußtseins in der breiten Öffentlichkeit;
b) sie fördern auf Dauer den Zugang der Öffentlichkeit zu einschlägigen Informationen sowie eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit an Bildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung des Bewußtseins;
c) sie unterstützen die Gründung von Vereinigungen, die einen Beitrag zur Förderung des öffentlichen Bewußtseins leisten;
d) sie entwickeln Bildungsmaterial und Unterlagen zur Förderung des öffentlichen Bewußtseins, nach Möglichkeit in den örtlich üblichen Sprachen, und tauschen sie aus, sie entsenden Sachverständige zur Ausbildung von Personal der Vertragsparteien, die betroffene Entwicklungsländer sind, auf dem Gebiet der Durchführung einschlägiger Bildungsprogramme und Programme zur Förderung des öffentlichen Bewußtseins und tauschen sie aus, und sie nutzen in vollem Umfang das bei den zuständigen internationalen Stellen vorhandene einschlägige Bildungsmaterial;
e) sie bewerten den Bildungsbedarf in betroffenen Gebieten, arbeiten geeignete Schullehrpläne aus und entwickeln nach Bedarf Bildungs- und Alphabetisierungsprogramme für Erwachsene sowie Möglichkeiten für alle, insbesondere für Mädchen und Frauen, hinsichtlich der Bestimmung und Erhaltung sowie der nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen der betroffenen Gebiete;
f) sie entwickeln fachübergreifende beteiligungsorientierte Programme, die Maßnahmen zur Förderung des Bewußtseins für Wüstenbildung und Dürre in Bildungssysteme sowie in Bildungsprogramme einbinden, die für den außerschulischen Bereich, die Erwachsenenbildung, den Fernunterricht und die praktische Ausbildung bestimmt sind.
(4) Die Konferenz der Vertragsparteien errichtet und/oder stärkt Netze regionaler Bildungs- und Ausbildungszentren zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Milderung von Dürrefolgen. Diese Netze werden durch eine zu diesem Zweck geschaffene oder benannte Institution koordiniert, um gegebenenfalls wissenschaftliches, technisches und leitendes Personal auszubilden und bestehende Institutionen, die für Bildung und Ausbildung in Vertragsparteien, die betroffene Länder sind, zuständig sind, zu stärken mit dem Ziel, Programme aufeinander abzustimmen und einen Erfahrungsaustausch zwischen ihnen herbeizuführen. Diese Netze arbeiten eng mit einschlägigen zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zusammen, um Doppelarbeit zu vermeiden.
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