20.05.1994
(Übersetzung)
PROTOKOLL
ZU DEM AM 2. DEZEMBER 1946 IN WASHINGTON UNTERZEICHNETEN
INTERNATIONALEN ÜBEREINKOMMEN ZUR REGELUNG DES WALFANGS
Die Vertragsregierungen des am 2. Dezember 1946 in Washington unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, im folgenden als Walfang-Übereinkommen von 1946 bezeichnet - in dem Wunsch, die Anwendung des Übereinkommens auf Hubschrauber und andere Luftfahrzeuge auszudehnen und in die Bestimmungen der Anlage, die durch die Kommission geändert werden können, Bestimmungen über Inspektionsmethoden einzubeziehen - kommen wie folgt überein:
Artikel I
Artikel II Nummer 3 des Walfang-Übereinkommens von 1946 wird wie folgt geändert:
„3. bezeichnet ,Walfänger' einen Hubschrauber oder ein sonstiges Luftfahrzeug oder ein Schiff, das zum Jagen, Fangen, Erlegen, Schleppen, Festhalten oder Aufspüren von Walen eingesetzt wird.''
Artikel II
Artikel V Absatz 1 des Walfang-Übereinkommens von 1946 wird wie folgt geändert: Vor Buchstabe h wird das Wort „und'' gestrichen, der Punkt am Ende des Absatzes entfällt und es werden folgende Worte hinzugefügt: „und i) Inspektionsmethoden.''
Artikel III
(1) Dieses Protokoll liegt für jede Vertragsregierung des Walfang-Übereinkommens von 1946 zur Unterzeichnung und Ratifikation oder zum Beitritt auf.
(2) Dieses Protokoll tritt mit dem Tag in Kraft, an dem bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika für alle Vertragsregierungen des Walfang-Übereinkommens von 1946 Ratifikationsurkunden hinterlegt worden oder schriftliche Beitrittsnotifikationen eingegangen sind.
(3) Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterrichtet alle Unterzeichnerregierungen des Walfang-Übereinkommens von 1946 oder alle ihm beitretenden Regierungen von allen hinterlegten Ratifikationsurkunden und eingegangenen Beitrittsnotifikationen.
(4) Dieses Protokoll trägt das Datum, an dem es zur Unterzeichnung aufgelegt wird, und liegt danach für die Dauer von vierzehn Tagen zur Unterzeichnung auf; danach liegt es zum Beitritt auf.
Zu Urkund dessen haben die gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
Geschehen zu Washington am 19. November 1956 in englischer Sprache; die Urschrift wird im Archiv der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt allen Unterzeichnerregierungen des Walfang-Übereinkommens von 1946 und allen ihm beitretenden Regierungen beglaubigte Abschriften.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise