BundesrechtInternationale VerträgeBasler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre EntsorgungAnl. 10

Anl. 10VORGANGSWEISE FÜR DIE ÄNDERUNG ODER ANPASSUNG DER ABFALLLISTEN, DIE IN DEN ANLAGEN VIII UND IX ZUM BASLER ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE KONTROLLE DER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERBRINGUNG GEFÄHRLICHER ABFÄLLE UND IHRER ENTSORGUNG ENTHALTEN SIND

In Kraft seit 13. Mai 2010
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