Die Vertragsparteien werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung fördern. Besondere Aufmerksamkeit soll dem Erfahrungsaustausch auf den Gebieten der Organisation des Gesundheitswesens, der Aus- und Weiterbildung des ärztlichen und sonstigen medizinischen Personals, der Organisation spezialisierter und dringender medizinischer Hilfe, der Bekämpfung von Infektionskrankheiten sowie der Durchführung von Projekten der angewandten medizinischen Forschung von gemeinsamen Interesse gewidmet werden.
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