Dieser Vertrag wird für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, sofern nicht einer der Vertragspartner diesen Vertrag spätestens sechs Monate vor Ablauf dieser Frist schriftlich auf diplomatischem Wege kündigt.
Dieser Vertrag tritt sechzig Tage nach Austausch von Noten auf diplomatischem Wege in Kraft, in denen die Vertragspartner einander von der durchgeführten Ratifikation desselben unterrichten.
Geschehen zu Budapest, am 10. Juli 1978
in je zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
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