Die Vertragspartner fördern
– die Zusammenarbeit ihrer Institutionen und Experten auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und im Bereiche der Medizin,
– die Zusammenarbeit ihrer medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften,
– den Austausch von Experten zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung,
– die gegenseitige Teilnahme von Experten an einschlägigen Fachveranstaltungen.
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