Außer den aufgrund von internationalen Übereinkommen und Abkommen über die Beförderung im allgemeinen oder aufgrund von künftigen Übereinkommen oder Vereinbarungen über die Beförderung von Leichen erforderlichen Dokumenten werden weder vom Bestimmungsstaat noch vom Durchfuhrstaat andere Dokumente als der Leichenpaß gefordert.
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