Für Tiere, die auf Weiden aufgetrieben werden sollen, sind Herkunftsnachweise (Tierpässe oder sonstige Ursprungszeugnisse) beizubringen, in denen durch die Herkunftsgemeinde der Tiere bestätigt wird, daß diese seit mindestens drei Monaten und, soweit sie jünger als drei Monate sind, seit ihrer Geburt in dieser Gemeinde stehen.
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