Gegenstand dieses Abkommens ist die Wasserkraftnutzung der Saalach in jenen Strecken, in denen dieses Gewässer die Grenze zwischen beiden Staaten bildet; ausgenommen ist die Mündungsstrecke der Saalach vom Unterwasser des Kraftwerkes Rott-Freilassing abwärts, deren Nutzung in Verbindung mit einer künftigen Salzachstufe der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG. vorbehalten bleibt.
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