Um durch ein einvernehmliches Vorgehen die klaglose Erhaltung der gemeinsam hergestellten Werke zu sichern, sind alljährlich von der Gemeinsamen Rheinkommission gemeinsame Begehungen zu veranlassen, die gemachten Wahrnehmungen festzuhalten und allenfalls nötige Maßnahmen im Bereich der Rheinstrecke von der Illmündung bis in das Rheindelta festzustellen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise