BundesrechtInternationale VerträgeRegulierung des Rheines von der Illmündung bis zum BodenseeArt. 13

Art. 13Richtlinien für die Bauausführung

In Kraft seit 22. Juli 1955
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Art. 13 Richtlinien für die Bauausführung — Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee | GesetzeFinden.at