(1) Die Republik Österreich ist im Sinne des Artikels 240 des Staatsvertrages von Saint-Germain dem in der Anlage abgedruckten Berner Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation gemäß dem Artikel 5, Absatz 1, dieses Übereinkommens am 23. März 1921 beigetreten.
(2) Die derzeitigen übrigen Vertragsmächte sind: Dänemark mit den Färöern, das Deutsche Reich, Frankreich samt den Kolonien (Madagaskar und die dazugehörigen Inseln, Neu-Kaledonien, Ozeanien, Reunion, die Somaliküste, Westafrika), Großbritannien samt Besitzungen und Kolonien (Australien, die Bermudas-Inseln, Cypern, die Fidschi-Inseln, Gambia, Gibraltar, die Goldküste, Indien, die Inseln unter dem Winde (Antillen), Kanada, Malta, Mauritanien, Neu-Seeland, Nord-Nigeria, Ost-Afrika, die Seschellen, Sierra Leone, Süd-Afrika, Süd-Nigeria, Süd-Rhodesia, Uganda), ferner Italien, Luxemburg, die Niederlande, Niederländisch-Indien, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, die Schweizerische Eidgenossenschaft, Spanien, die Tschecho-Slowakei, Tunis.
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