BundesrechtInternationale VerträgeGründung eines europäischen Hochschulinstituts

Gründung eines europäischen Hochschulinstituts

In Kraft seit 30. September 1998
Up-to-date

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Vertragswerkes wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG wird das vorliegende Vertragswerk dadurch kundgemacht, daß es in allen authentischen Sprachfassungen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 27. Jänner 1998 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; der Beitritt ist gemäß Art. 32 Abs. 2 des Übereinkommens durch Beschluß des Obersten Rates 1 ) mit 1. Jänner 1998 wirksam geworden.

Nach Mitteilung der Regierung der Italienischen Republik haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien und Vereinigtes Königreich.