Im Zusammenhang mit der Entsendung österreichischer Fachkräfte verpflichtet sich die österreichische Seite
1. zur Zahlung der Gehälter und anderer Bezüge sowie von Nebenleistungen und Sozialversicherungsbeiträgen;
2. zur Übernahme der Reisekosten der Fachkräfte und ihrer Familienangehörigen von Österreich nach Äthiopien und zurück;
3. zur Bezahlung der Speditionsgebühren für die Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und etwaige berufliche Ausrüstungsgegenstände der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familienangehörigen von Österreich nach Äthiopien und zurück;
4. zur Bezahlung der Reisekosten für den Heimaturlaub der Fachkräfte und ihrer Familienangehörigen gemäß ihrer Entsendungsverträge;
5. zur medizinischen, einschließlich spitalsmäßigen und zahnärztlichen Behandlung der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familienangehörigen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise