(1) Die ägyptische Vertragspartei bietet österreichischen Stipendiaten gemäß Artikel 9 folgende Leistungen:
a) ein monatliches Stipendium von 130 ägyptischen Pfund.
b) eine Anfangszahlung von 130 ägyptischen Pfund, zahlbar nur an Stipendiaten, die ein volles Studienjahr bleiben;
c) eine monatliche Wohnungszulage von 60 ägyptischen Pfund;
d) kostenlose ärztliche Behandlung.
(2) Die Stipendien sind von sämtlichen Steuern und Abgaben befreit.
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