BundesrechtInternationale Verträge6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)Art. 30

Art. 30

In Kraft seit 01. Juni 1992
Up-to-date

Die Vertragsparteien ermutigen zum Austausch von Solisten und künstlerischen Ensembles.

Rückverweise