(1) Jede Vertragspartei begrüßt die Teilnahme der anderen Vertragspartei an den in ihrem Staat jährlich stattfindenden Buchmessen.
(2) Die ägyptische Vertragspartei begrüßt eine österreichische Teilnahme an der „Cairo International Book Fair“ und an der „Children's International Book Fair“ in Kairo.
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