(1) Die österreichische Vertragspartei begrüßt Bewerbungen von wissenschaftlich und sprachlich qualifizierten Kandidaten für Stipendien zur Teilnahme an besonderen Postgraduate-Kursen, die regelmäßig in englischer Sprache abgehalten werden.
(2) Die österreichische Vertragspartei informiert die ägyptische Vertragspartei über alle besonderen Postgraduate-Kurse, die für ägyptische Bewerber in Frage kommen, so früh als möglich.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise