BundesrechtInternationale VerträgeTeilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem

Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem

In Kraft seit 16. April 1987
Up-to-date

Artikel 1

Art. 1

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Regelung der Bedingungen für die Teilnahme der Österreichischen Bundesregierung am Vorbereitungsprogramm für ein Datenrelais-Satellitensystem, das in der in der Präambel genannten Erklärung, die die Österreichische Bundesregierung annimmt, beschrieben ist.

Artikel 2

Art. 2

Bei der Durchführung des Vorbereitungsprogramms für ein Datenrelais-Satellitensystem hat die Österreichische Bundesregierung die Rechte und Pflichten eines Teilnehmerstaates, die in der in der Präambel genannten Erklärung, den Durchführungsvorschriften sowie allen anderen die Durchführung dieses Programms regelnden Beschlüssen festgelegt sind.

Artikel 3

Art. 3

Die Österreichische Bundesregierung leistet zu den bei der Durchführung des Vorbereitungsprogramms für ein Datenrelais-Satellitensystem entstehenden Kosten einen Beitrag nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.

Artikel 4

Art. 4

Die Österreichische Bundesregierung ist gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Assoziierungsabkommens in den Sitzungen der Teilnehmerstaaten des Vorbereitungsprogramms für ein Datenrelais-Satellitensystem im Rahmen des Gemeinsamen Programmrats für Nachrichtensatellitenprogramme durch zwei Delegierte vertreten, die Berater hinzuziehen können.

Artikel 5

Art. 5

Die Österreichische Bundesregierung und die Organisation können die Bestimmungen dieser Vereinbarung auf Grund der Erfahrung in beiderseitigem Einvernehmen abändern, um insbesondere ihre Anwendung zu verbessern.

Artikel 6

Art. 6

Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Geschehen zu Paris am 28. November 1986

in zwei Urschriften in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.