BundesrechtInternationale VerträgeTeilnahme Österreichs am ASTP 3Art. 3

Art. 3

In Kraft seit 16. April 1987
Up-to-date

Die österreichische Bundesregierung leistet zu den bei der Durchführung des ASTP 3 entstehenden Kosten einen Beitrag nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.

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