Der Generaldirektor richtet ein umfassendes System der internen Kontrolle ein, das der Überwachung der Leistung und der Erfüllung der Ziele, der Bewertung der Sparsamkeit, Wirksamkeit und Effizienz der Vorgänge sowie der Überprüfung ihrer Ordnungsmäßigkeit und der Befolgung der anwendbaren Regeln und Vorschriften dient.
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