Das Finanzmanagement der Organisation dient den in Artikel II des Übereinkommens dargelegten Zwecken und unterstützt die Durchführung der vom Rat genehmigten langfristigen europäischen Weltraumpolitik. Die Organisation wendet international anerkannte Rechnungslegungsnormen an und folgt den Grundsätzen des soliden Finanzmanagements, der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit bei der Planung und Verwaltung der Mittel, der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Kontrolle bei der Verwendung öffentlicher Mittel und der Finanzierungskapazität der Mitgliedstaaten und der Ausgewogenheit bei der Inanspruchnahme ihrer Mittel. Das Finanzsystem spiegelt den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten und Programme der Organisation wider. Es wird einer wirksamen internen Kontrolle und einer unabhängigen Rechnungsprüfung unterzogen.
Die Finanzplanung, die Aufstellung der Haushaltspläne und die Rechnungslegung einschließlich für die Beiträge der Mitgliedstaaten erfolgt in Euro, der für die Berichterstattung und die Finanzgeschäfte verwendeten Währung.
Das Rechnungsjahr der Organisation läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember desselben Jahres.
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