Die Organisation, die für die Teilnehmerstaaten handelt, ist Eigentümerin der im Rahmen des Vorbereitungsprogramms geschaffenen und von ihr finanzierten Sachen sowie der zu seiner Durchführung erworbenen Anlagen, Software und Geräte. Über die Bedingungen für die etwaige Übertragung des Eigentums entscheidet der Rat.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise