Die Vertragsstaaten unterstützen die direkte Zusammenarbeit wissenschaftlicher Institutionen auf den Gebieten der wissenschaftlich-technischen Forschung durch den Austausch von Experten und deren Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen im anderen Staat, durch den Austausch von Informationsmaterial und durch die Förderung gemeinsamer Forschungsvorhaben.
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