Die zusätzliche Reifeprüfung hat zu umfassen:
a) eine Klausurprüfung in Form einer schriftlichen Klausurarbeit im Prüfungsgebiet Deutsch (einschließlich österreichischer und deutscher Literatur)
b) eine mündliche Prüfung in folgenden Prüfungsgebieten
aa) Deutsch (einschließlich österreichischer und deutscher Literatur);
bb) österreichische Geschichte und Sozialkunde;
cc) österreichische Geographie und Wirtschaftskunde.
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