Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Vorwort
Artikel 1
Art. 1
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich, das am 13. Mai 1976 in Wien unterzeichnet wurde, findet auch auf die in der Anlage, die einen integrierenden Bestandteil dieses Zusatzprotokolls bildet, angeführten Studienrichtungen Anwendung.
Artikel 2
Art. 2
Dieses Zusatzprotokoll bedarf der Ratifikation und tritt nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 in Kraft.
Dieses Zusatzprotokoll wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen. Es tritt außer Kraft, wenn das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 außer Kraft tritt.
Zu Urkund dessen haben die gefertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien, am 18. September 1978 in zwei Urschriften, in deutscher und bulgarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Anlage
Anl. 1
Österreichische Studienrichtungen 1 ) | Bulgarische Studienrichtungen 1 ) |
Montangeologie | Geologie und Prospektierung der Bodenschätze |
Bergwesen (wenn das Thema der Dissertation auf dem Gebiet der Aufbereitung liegt) | Aufbereitung mineralischer Rohstoffe |
Kulturtechnik und Wasserwirtschaft (wenn das Thema der Dissertation auf dem Gebiet des Meliorationswesens liegt) | Wassermeliorationsbau |
Markscheidewesen | Markscheidewesen |
Technische Mathematik Studienzweig Mathematik naturwissenschaftlicher Richtung | Mechanik (wenn der Schwerpunkt auf der Anwendung der Mathematik auf den Gebieten der Mechanik und Physik liegt |
Geographie | Geographie 2 ) |
Studienzweig Geographie (Lehramt) | |
Geographie | |
Studienzweig Raumforschung und Raumordnung Studienzweig Kartographie | Geographie 2 ) (gleichwertig, wenn bis Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums in Österreich sowohl Lehrveranstaltungen über Theorie und Methodenlehre der Geographie im Ausmaß von vier Semesterwochenstunden inskribiert werden, als auch eine Ergänzungsprüfung über den Stoff dieser Lehrveranstaltungen abgelegt wird) |
Physik | Physik 2 ) |
Chemie | Chemie 2 ) |
Studienzweig Chemie | |
Mathematik | Mathematik 2 ) |
Studienzweig Mathematik | |
Pharmazie | Pharmazie (gleichwertig jenen Absolventen der österreichischen Studienrichtung Pharmazie, welche von der Möglichkeit des Austausches der Prüfungsfächer gemäß § 9 Absatz 6 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, österreichisches Bundesgesetzblatt Nr. 326/1971, Gebrauch gemacht haben) |
Erdwissenschaften Studienzweig Mineralogie-Kristallographie oder Studienzweig Petrologie oder Studienzweig Paläontologie | Geologie (je nach Schwerpunktsetzung imStudium) 2 ) |
Erdwissenschaften Studienzweig Technische Geologie | Geologie (je nach Schwerpunktsetzung im Studium) 2 ) oder Geologie und Prospektierung der Bodenschätze |
Biologie Studienzweig Botanik | Biologie, Profil Ökologie, Bioreserven und Umweltschutz (wenn der Schwerpunkt im Studium bei der Botanik liegt) 2 ) |
Studienzweig Zoologie | Biologie, Profil Ökologie, Bioreserven und Umweltschutz (wenn der Schwerpunkt im Studium bei der Zoologie liegt) 2 ) Biologie, Profil Fischzucht und Fischwirtschaft 2 ) |
Studienzweig Mikrobiologie | Biologie, Profil Allgemeine und industrielle Mikrobiologie 2 ) |
Pädagogik | Pädagogik |
Psychologie | Psychologie |
Deutsche Philologie | Deutsche Philologie |
Bulgarisch | Bulgarische Philologie |
Anglistik und Amerikanistik | Englische Philologie |
Französisch | Französische Philologie |
Italienisch | Italienische Philologie |
Spanisch | Spanische Philologie |
Russisch | Russische Philologie |
Polnisch | Slawische Philologie |
Studienzweig Polnisch | |
Serbokroatisch | Slawische Philologie |
Studienzweig Serbokroatisch | |
Tschechisch | Slawische Philologie |
Studienzweig Tschechisch | |
Klassische Philologie (Latein) | Klassische Philologie, Profil Latein |
Klassische Philologie (Griechisch) | Klassische Philologie, Profil Griechisch |
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1 ) Wenn das Studium nur in Verbindung beziehungsweise in Kombination mit einer anderen Studienrichtung (mit einem anderen Studienzweig) beziehungsweise mit einem anderen Fach studiert werden darf, ist die Gleichwertigkeit nur dann gegeben, wenn auch die zu kombinierende Studienrichtung (der zu kombinierende Studienzweig) beziehungsweise das zweite Fach gültig abgeschlossen ist.)
(Anm.: richtig: 2 ) Abschluß des Studiums an der Universität „Kliment Ochridski“ in Sofia.