BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn)Art. 8

Art. 8

In Kraft seit 13. November 1977
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Die Vertragsstaaten tauschen pädagogische Erfahrungen durch Übermittlung von didaktischem Material und Besuche von Experten aus.

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