Die Vertragsstaaten fördern den Austausch und den gegenseitigen Besuch von Wissenschaftern, Universitäts- und Hochschulprofessoren, sowie von anderem wissenschaftlichen und Hochschulpersonal, und die Verwirklichung gemeinsamer wissenschaftlicher Programme. Sie fördern die Veranstaltung gemeinsamer Konferenzen und Kongresse und erleichtern den Wissenschaftern und Fachleuten die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen, die in ihren Staaten stattfinden.
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