Zur Verstärkung des Interesses an den literarischen Leistungen des anderen Landes ermutigen die Vertragsstaaten zur Übersetzung von bedeutenden belletristischen, künstlerischen, wissenschaftlichen und populärwissenschaftlichen Werken des anderen Landes, zu regelmäßigen Kontakten zwischen Verlegern, Autoren und Übersetzern und fördern Besuche von Autoren und Übersetzern.
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