Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Vertragsstaaten einander mitteilen, daß ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen hiefür gegeben sind.
Geschehen zu Wien, am 12. Februar 1974, in zwei Urschriften, in deutscher und spanischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
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