Die Vertragsstaaten werden die direkte Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Fakultäten, wie sie zwischen der Fakultät der Islamischen Theologie und der Fakultät des Islamischen Rechts der Al-Azhar Universität einerseits und der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck andererseits bereits besteht, unterstützen.
Die Einzelheiten einer solchen Zusammenarbeit werden einvernehmlich zwischen den Universitäten und Fakultäten festgelegt werden.
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