Art. 22 — Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Ägypten)
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Die Vertragsstaaten werden den Stipendiaten finanzielle Zuwendungen gewähren, die Studiengebühren sowie angemessene Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Behandlung und Taschengeld decken.
Von den Stipendien werden keinerlei Steuern und Abgaben abgezogen werden.
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