Die Vertragsstaaten werden die direkte Zusammenarbeit zwischen den Bildungs- und Forschungsinstitutionen beider Länder auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, des Hochschul-, des allgemeinbildenden sowie des berufsbildenden Schulwesens, der Literatur und Kunst, der kulturellen Information und des öffentlichen Gesundheitswesens fördern.
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