Die Vertragschließenden Parteien werden ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Kultur intensivieren:
a) in den Bereichen der Musik und der darstellenden sowie der bildenden Kunst durch die Entsendung und den Austausch von Künstlern und Ensembles und durch deren Teilnahme an Veranstaltungen, die im anderen Lande stattfinden;
b) durch den Austausch von Ausstellungen;
c) durch den Austausch von Fachleuten und Erfahrungen auf dem Gebiete der Denkmalpflege;
d) durch den Austausch von Kultur-, Dokumentar- und Unterrichtsfilmen sowie von wissenschaftlichen Filmen und von sonstigen Bild- und Schallträgern wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalts;
e) durch die Unterstützung des Austausches auf dem Gebiete des Sportes.
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