Für jeden Film in Gemeinschaftsproduktion werden zwei Negative oder ein Negativ und ein Dubnegativ hergestellt.
Jeder Gemeinschaftsproduzent ist Eigentümer eines Negativs oder eines Dubnegativs. Der Minderheits-Gemeinschaftsproduzent kann, nach vorherigem Übereinkommen mit dem Hauptproduzenten, das Originalnegativ benützen.
Die Gemeinschaftsproduktionsfilme werden in deutscher oder italienischer Sprache oder in beiden Sprachen hergestellt.
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