Art. 30 — Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll
Gliederung
Diese Konvention trägt das Datum des 14. Mai 1954 und liegt bis zum 31. Dezember 1954 für alle zu der Haager Konferenz vom 21. April bis 14. Mai 1954 eingeladenen Staaten zur Unterzeichnung auf.
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