BundesrechtInternationale VerträgeGründung österreichischer InformationsinstitutionenArt. 6

Art. 6

In Kraft seit 17. April 1962
Up-to-date

Die Institution kann zwecks Vorführung in gesellschaftlichen Organisationen sowie wissenschaftlichen und Bildungsinstitutionen dokumentarische, wissenschaftliche und informative Filme leihweise dem Zentrum für wissenschaftliche und Bildungsfilme überlassen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden