Mit Inkrafttreten dieses Abkommens treten außer Kraft:
a) das Abkommen vom 27. August 1985 zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über soziale Sicherheit 2 ) samt Schlußprotokoll;
b) die Vereinbarung vom 27. August 1985 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über soziale Sicherheit 2 ).
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien, am 18. Oktober 1996 in zwei Urschriften in deutscher und norwegischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
_________________
2 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 219/1986
Keine Verweise gefunden
Rückverweise