Bei Zahlungsunfähigkeit eines Arbeitgebers sind die Forderungen der Arbeitnehmer aus ihrer Beschäftigung durch ein Vorrecht zu schützen, so daß sie aus dem Vermögen des zahlungsunfähigen Arbeitgebers befriedigt werden, bevor den nichtbevorrechteten Gläubigern ihr Anteil ausgezahlt werden kann.
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