(1) Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Verordnung im Verhältnis zwischen Österreich und Dänemark in Kraft tritt.
(2) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertragsstaat kann sie unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen.
Geschehen zu Brüssel, am 13. Februar 1995 in zwei Urschriften in deutscher und dänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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