(1) Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Verordnung im Verhältnis zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreich in Kraft tritt.
(2) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertragsstaat kann sie unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten schriftlich kündigen.
Geschehen zu Brüssel, am 30. November 1994 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise