Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit der Vereinbarung in Kraft und bleibt solange wie die Vereinbarung in Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 9. Dezember 1993, in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise