BundesrechtInternationale VerträgeSoziale Sicherheit – Zusatzabkommen (Finnland)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. Januar 1994
Up-to-date

In diesem Zusatzabkommen bedeuten die Ausdrücke

1. „EWR-Abkommen“

das Abkommen vom 2. Mai 1992 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation über den Europäischen Wirtschaftsraum;

2. „Verordnung“

die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, einschließlich der jeweils geltenden Änderungen und Anpassungen;

3. „Durchführungsverordnung“

die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) 1408/71 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, einschließlich der jeweils geltenden Änderungen und Anpassungen.

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