BundesrechtInternationale VerträgeSoziale Sicherheit – Durchführung (Zypern)Art. 13

Art. 13

In Kraft seit 01. Januar 1993
Up-to-date

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 25. September 1992 in zwei Urschriften in deutscher und griechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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