BundesrechtInternationale VerträgeSoziale Sicherheit – Durchführung (Irland)Art. 9

Art. 9

In Kraft seit 01. Dezember 1989
Up-to-date

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

Geschehen zu Wien, am 9. Juni 1989 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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