1. Es sind Statistiken der berufsbedingten Schädigungen in einer für das gesamte Land repräsentativen Weise zusammenzustellen; sie haben, soweit möglich, alle Wirtschaftszweige zu erfassen.
2. Es sind, soweit wie möglich, Statistiken der Berufskrankheiten, für alle Wirtschaftszweige in einer für das gesamte Land repräsentativen Weise zusammenzustellen.
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