Die Familienbeihilfe, die nach österreichischen Rechtsvorschriften für Kinder gewährt wird, die sich ständig in Griechenland aufhalten, beträgt monatlich 620 S für jedes Kind. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich um denselben Prozentsatz, um den sich in Österreich die Familienbeihilfe für ein Kind jeweils nach dem 1. Jänner 1979 erhöht oder vermindert.
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