(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald als möglich in Bern ausgetauscht werden.
(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monates nach Ablauf des Monates in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise