+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Internationale Verträge
Übereinkommen (Nr. 128) über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene
Anl. 1
Anl. 1
In Kraft seit 04. November 1970
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
Anl. 1 — Übereinkommen (Nr. 128) über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Teil
Fall
Typus des Leistungsempfängers
Hundertsatz
II
Invalidität
Mann mit Ehefrau und zwei Kindern
50
III
Alter
Mann mit Ehefrau im Rentenalter
45
IV
Tod des Ernährers
Witwe mit zwei Kindern
45
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise